![]() Sozialraum Olbernhau
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Beratung SALUTO online
Unsere Internetberatungsmöglichkeit ergänzt unsere Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie der Straßensozialarbeit.
netzwerkSALUTO wird sich bemühen, Anfragen schnell zu bearbeiten. Wichtige HinweiseWenn Ihr mit netzwerkSALUTO via e-mail kommuniziert, besteht immer die Gefahr, dass jemand mitliest. Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist bleibt eher unbekannt. SchweigepflichtNach den gesetzlichen Bestimmungen sind Sozialarbeiter / Sozialpädagogen an die Schweigepflicht gebunden. Das bedeutet, dass alle personenbezogenen Informationen nicht an Dritte weitergeben dürfen - also auch nicht an die Polizei. Von der Schweigepflicht kann man jedoch vor Gericht in bestimmten Fällen befreit werden. DrogenproblematikDa wir keine anerkannte Sucht- und Drogenberatungsstelle ist, gilt kein Zeugnisverweigerungsrecht. Das heißt, in bestimmten (seltenen) Fällen können Sozialarbeiter (die kein Zeugnisverweigerungsrecht besitzen) zu Aussagen vor Gericht gezwungen werden. Internetüberwachung durch Geheimdienste und die PolizeiGenerell ist das Internet ein "unsicheres" Medium, da man von den verschiedensten Teilnehmern in diesem "Computernetz" "gesehen" werden kann und fast immer auch identifiziert werden kann. Ebenso können Geheimdienste (deutsche und europäische) das Internet überwachen, was in der Fachsprache "anlassunabhängige Überwachung der Telekommunikation" heißt. Das Problem dabei ist, dass der Bundesnachrichtendienst alle gewonnenen "Erkenntnisse" (also z.B. auch eine E-mail, in der jemand von Drogenkonsum und/oder -Handel schreibt) an die entsprechenden Behörden weiterleiten muss - also die Kriminalpolizei. Diese ist wiederum verpflichtet, 'diese Fälle zu prüfen, da diese einen "Anfangsverdacht" für einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BTMG) bieten. (Quelle: vgl. auch Drug Scouts Leipzig) |